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[Voraussetzungen] [Arbeitsbereiche] [Tätigkeiten] [Ausbildungsform] [Abschlüsse] [Berufe A - Z]


Voraussetzungen

Für ein Studium des Lehramts für Gymnasien ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben.

Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen.

 

physische und psychische Aspekte

·         Tätigkeit mit ständig vernehmlichem Sprechen und verständlicher Aussprache, hohe Belastung der Stimmbänder

·         körperlich leichte Arbeit, im Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und Stehen

·         Kontaktfähigkeit (Zugehen und Eingehen auf Schüler)

·         planvolle, systematische Arbeitsweise (z. B. beim Konzipieren von Lehrmaterial und Lerneinheiten)

·         Einfühlungsvermögen, Geduld (Fähigkeit zum Zuhören; Rücksichtnahme auf leistungsschwächere Schüler)

·         Befähigung zur Aufmerksamkeitsverteilung (z. B. auf Lernschwächere eingehen, ohne dabei die anderen Schüler aus den Augen zu verlieren)

·         Selbstsicherheit (Mut zum Beurteilen und Entscheiden) (bei der Auswahl von Lehrinhalten oder der Bewertung von Leistungen)

·         Verantwortungsbewusstsein (Erziehungs- und Bildungsauftrag als Pädagoge und besondere Vertrauensstellung als Lehrer)

·         Durchsetzungsvermögen (Arbeit z. T. mit demotivierten oder desinteressierten Schülern)

·         Umstellfähigkeit (die Einstellung auf unterschiedliche Klassen mit unterschiedlichem Lern- und Entwicklungsstand erfordert ein großes Maß an Flexibilität)

·         Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständiges Vorbereiten des Unterrichts, aber auch Arbeit an fachspezifischen, pädagogischen oder organisatorischen Aufgaben zusammen mit Kollegen und Mitarbeitern der Schulleitung bzw. -verwaltung)

·         neurovegetative Belastbarkeit (z. B. Arbeit mit pubertierenden Jugendlichen, die sich nicht oder nur mühsam in den Klassenverband einfügen und an Regeln halten können)

 

Arbeitsbereiche

·         allgemein bildende weiterführende Schulen, z. B. Gymnasien, Gesamtschulen mit Oberstufen, Klassen bzw. Schulen der Sekundarstufe I und/oder II

·         Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime), z. B. Internate, Schülerheime)

·         Nachhilfeunterricht, z. B. Nachhilfeinstitute

·         Sprachschulen

 

Aufgaben und Tätigkeiten

·         Unterricht vorbereiten

o        (Halb-)Jahresarbeitsplanung erstellen anhand der Lehrpläne für die einzelnen Klassen, Kurse oder Arbeitsgemeinschaften

o        die jeweiligen Unterrichtseinheiten (mehrere thematisch zusammengehörende Unterrichtsstunden) entsprechend der vorgegebenen oder (innerhalb der Rahmenvorgaben) selbst bestimmten Lern- und Erziehungsziele schüler- und altersgerecht vorbereiten

o        Unterrichtsstunden unter Berücksichtigung der Rahmenplanung und des bisherigen Unterrichtsfortschrittes vorbereiten

o        Unterrichtsmaterialien und -medien wie Folien, Arbeitsblätter, Merkblätter oder Modelle erstellen; vorhandene Unterrichtsmaterialien aktualisieren

o        ggf. Experimente aufbauen

o        geeignete Lernzielkontrollen vorbereiten (mündliche Abfragen, Klassenarbeiten, Klausuren)

·         Unterricht durchführen

o        Lerninhalte entsprechend der geplanten Unterrichtsziele vermitteln

§         Sachverhalte und Problemstellungen frei vortragen

§         bestimmte Fertigkeiten vorführen

§         Gruppen- und Stillarbeiten, Spiele und Ähnliches organisieren und leiten

§         Lernzielkontrollen (z. B. Abfragen und Klassenarbeiten) durchführen, überwachen und besprechen

§         Hausaufgaben erteilen und besprechen

o        lernschwache und besonders begabte Schüler/innen fördern

o        Entwicklung der Schüler/innen zu verantwortungsbewussten und selbstständigen Persönlichkeiten fördern, ggf. Verhaltensweisen sowie Einstellungen und Werthaltungen korrigieren

·         Unterricht nachbereiten

o        Hausaufgaben und Klassenarbeiten korrigieren; Zensuren vergeben

o        Unterrichtsplanung überprüfen durch Vergleich von Lernzielen und Lernerfolg

·         Abiturprüfungen durchführen

o        schriftliche und mündliche Prüfungen ggf. vorbereiten (wenn kein zentrales Abitur stattfindet); Prüfungen durchführen, korrigieren und bewerten

·         außerunterrichtliche Aktivitäten

o        Aufsicht über die Schüler/innen führen (in den Pausen und bei Sonderveranstaltungen wie Schulfeste, Klassenausflüge oder Exkursionen)

o        Wandertage, Schullandheimaufenthalte oder Schulaufführungen durchführen

o        Elternabende, Konferenzen und Dienstbesprechungen planen und vorbereiten; an ihnen teilnehmen

o        für wöchentliche Elternsprechstunden zur Verfügung stehen

o        an Kursen, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Lehrgängen zur fachlichen und pädagogischen Weiterbildung teilnehmen

o        ggf. bei der Aus- und Fortbildung von Lehramtsreferendaren/-referendarinnen mitwirken

·         Verwaltungstätigkeiten

o        Organisationsaufgaben in Schule und Unterricht wahrnehmen oder daran mitwirken , z.B. Schülerlisten anfertigen, Stundenpläne erstellen, Schulräume einteilen, Klassenbuch führen, Fehlzeiten kontrollieren

o        Zeugnisse, Beurteilungen, Gutachten, Stellungnahmen schreiben

o        Informationen (Krankmeldungen, Zahlungsangelegenheiten) entgegennehmen und weiterleiten

 

Form der Ausbildung

Die Ausbildung zum Lehrer am Gymnasium erfolgt im Allgemeinen an einer Hochschule bzw. Universität.

Das Lehramtsstudium erstreckt sich auf

·         den Fachwissenschaftlichen Bereich, in der Regel zwei Fachwissenschaften, die den künftigen Unterrichtsfächern entsprechen und fachdidaktische Studien, bezogen auf diese Unterrichtsfächer
Beispiele für Unterrichtsfächer: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Geographie, Geschichte, Italienisch, Physik, Politikwissenschaften, Sport

·         Pädagogische und Philosophische Studien
Zum Beispiel: Allgemeine und interkulturelle Pädagogik, Sozialpädagogik und Schulpädagogik, Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, Lern- und Verhaltensstörungen, Sozialpsychologie, Philosophie oder Soziologie, Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht

·         die Schulpraktische Ausbildung, mehrwöchiges Praxissemester

·         den Vorbereitungsdienst

Je nach Bundesland sind die Fächer frei kombinierbar oder die Studierenden müssen Unterrichtsfächer aus bestimmten Fächergruppen (z. B. naturwissenschaftlicher, gesellschaftswissenschaftlicher, musisch-künstlerischer Bereich) wählen oder eines der Fächer muss zum Beispiel Deutsch, Mathematik oder Englisch sein.

Die Fächerverbindungen können durch das Studium eines weiteren Faches, einer sonderpädagogischen oder schulpsychologischen Qualifikation sowie in der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache erweitert werden. Gegebenenfalls kann eine sonderpädagogische Fachrichtung ein Unterrichtsfach ersetzen.

 

Ausbildungsabschlüsse

Zur Lehramtsausbildung gehören zwei Staatsprüfungen. Die Erste Staatsprüfung schließt das Hochschulstudium ab, die Zweite Staatsprüfung den Vorbereitungsdienst. Mit dem Zeugnis über die erste Staatsprüfung erfüllt man die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

Die Prüfungen sind landesrechtlich geregelt.

Die Regelstudienzeit für ein Lehramtsstudium beträgt gemäß Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz normalerweise 9 Semester.