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[Voraussetzungen]
[Arbeitsbereiche]
[Tätigkeiten]
[Ausbildungsform]
[Abschlüsse]
[Berufe
A - Z]
Für
ein Studium des Lehramts für Gymnasien ist die allgemeine oder
die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben.
Für
besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen
Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch
ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen.
physische und
psychische
Aspekte
·
Tätigkeit
mit ständig vernehmlichem Sprechen und verständlicher
Aussprache, hohe Belastung der Stimmbänder
·
körperlich leichte Arbeit, im Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und
Stehen
·
Kontaktfähigkeit
(Zugehen und Eingehen auf Schüler)
·
planvolle, systematische
Arbeitsweise (z. B.
beim Konzipieren von Lehrmaterial und Lerneinheiten)
·
Einfühlungsvermögen, Geduld (Fähigkeit zum Zuhören;
Rücksichtnahme auf leistungsschwächere Schüler)
·
Befähigung zur
Aufmerksamkeitsverteilung
(z. B. auf Lernschwächere eingehen, ohne dabei die
anderen Schüler aus den Augen zu verlieren)
·
Selbstsicherheit (Mut zum Beurteilen und Entscheiden) (bei
der Auswahl von Lehrinhalten oder der Bewertung von Leistungen)
·
Verantwortungsbewusstsein
(Erziehungs- und Bildungsauftrag als Pädagoge und
besondere Vertrauensstellung als Lehrer)
·
Durchsetzungsvermögen
(Arbeit z. T. mit demotivierten oder desinteressierten
Schülern)
·
Umstellfähigkeit
(die Einstellung auf unterschiedliche Klassen mit
unterschiedlichem Lern- und Entwicklungsstand erfordert ein
großes Maß an Flexibilität)
·
Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu
Gruppenarbeit (eigenständiges Vorbereiten des Unterrichts,
aber auch Arbeit an fachspezifischen, pädagogischen oder
organisatorischen Aufgaben zusammen mit Kollegen und
Mitarbeitern der Schulleitung bzw. -verwaltung)
·
neurovegetative Belastbarkeit
(z. B. Arbeit mit pubertierenden Jugendlichen, die
sich nicht oder nur mühsam in den Klassenverband einfügen und an
Regeln halten können)
·
allgemein bildende weiterführende Schulen, z. B. Gymnasien,
Gesamtschulen mit Oberstufen, Klassen bzw. Schulen der
Sekundarstufe I und/oder II
·
Heime
(ohne Erholungs- und Ferienheime), z. B. Internate,
Schülerheime)
·
Nachhilfeunterricht, z. B. Nachhilfeinstitute
·
Sprachschulen
Aufgaben und
Tätigkeiten
·
Unterricht vorbereiten
o
(Halb-)Jahresarbeitsplanung
erstellen anhand der Lehrpläne für die einzelnen Klassen, Kurse
oder Arbeitsgemeinschaften
o
die
jeweiligen Unterrichtseinheiten (mehrere thematisch
zusammengehörende Unterrichtsstunden) entsprechend der
vorgegebenen oder (innerhalb der Rahmenvorgaben) selbst
bestimmten Lern- und Erziehungsziele schüler- und altersgerecht
vorbereiten
o
Unterrichtsstunden unter Berücksichtigung der Rahmenplanung und
des bisherigen Unterrichtsfortschrittes vorbereiten
o
Unterrichtsmaterialien und -medien wie Folien, Arbeitsblätter,
Merkblätter oder Modelle erstellen; vorhandene
Unterrichtsmaterialien aktualisieren
o
ggf.
Experimente aufbauen
o
geeignete
Lernzielkontrollen vorbereiten (mündliche Abfragen,
Klassenarbeiten, Klausuren)
·
Unterricht durchführen
o
Lerninhalte entsprechend der geplanten Unterrichtsziele
vermitteln
§
Sachverhalte und Problemstellungen frei vortragen
§
bestimmte
Fertigkeiten vorführen
§
Gruppen-
und Stillarbeiten, Spiele und Ähnliches organisieren und leiten
§
Lernzielkontrollen (z. B. Abfragen und Klassenarbeiten)
durchführen, überwachen und besprechen
§
Hausaufgaben erteilen und besprechen
o
lernschwache und besonders begabte Schüler/innen fördern
o
Entwicklung der Schüler/innen zu verantwortungsbewussten und
selbstständigen Persönlichkeiten fördern, ggf. Verhaltensweisen
sowie Einstellungen und Werthaltungen korrigieren
·
Unterricht nachbereiten
o
Hausaufgaben und Klassenarbeiten korrigieren; Zensuren vergeben
o
Unterrichtsplanung überprüfen durch Vergleich von Lernzielen und
Lernerfolg
·
Abiturprüfungen durchführen
o
schriftliche und mündliche Prüfungen ggf. vorbereiten (wenn kein
zentrales Abitur stattfindet); Prüfungen durchführen,
korrigieren und bewerten
·
außerunterrichtliche Aktivitäten
o
Aufsicht
über die Schüler/innen führen (in den Pausen und bei
Sonderveranstaltungen wie Schulfeste, Klassenausflüge oder
Exkursionen)
o
Wandertage, Schullandheimaufenthalte oder Schulaufführungen
durchführen
o
Elternabende, Konferenzen und Dienstbesprechungen planen und
vorbereiten; an ihnen teilnehmen
o
für
wöchentliche Elternsprechstunden zur Verfügung stehen
o
an
Kursen, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Lehrgängen zur
fachlichen und pädagogischen Weiterbildung teilnehmen
o
ggf. bei
der Aus- und Fortbildung von Lehramtsreferendaren/-referendarinnen
mitwirken
·
Verwaltungstätigkeiten
o
Organisationsaufgaben in Schule und Unterricht wahrnehmen oder
daran mitwirken , z.B. Schülerlisten anfertigen, Stundenpläne
erstellen, Schulräume einteilen, Klassenbuch führen, Fehlzeiten
kontrollieren
o
Zeugnisse, Beurteilungen, Gutachten, Stellungnahmen schreiben
o
Informationen (Krankmeldungen, Zahlungsangelegenheiten)
entgegennehmen und weiterleiten
Die
Ausbildung zum Lehrer am Gymnasium erfolgt im Allgemeinen an
einer Hochschule bzw. Universität.
Das Lehramtsstudium erstreckt sich auf
·
den
Fachwissenschaftlichen Bereich, in der Regel zwei
Fachwissenschaften, die den künftigen Unterrichtsfächern
entsprechen und fachdidaktische Studien, bezogen auf diese
Unterrichtsfächer
Beispiele für Unterrichtsfächer: Deutsch, Englisch, Französisch,
Mathematik, Biologie, Chemie, Geographie, Geschichte,
Italienisch, Physik, Politikwissenschaften, Sport
·
Pädagogische und Philosophische Studien
Zum
Beispiel: Allgemeine und interkulturelle Pädagogik,
Sozialpädagogik und Schulpädagogik, Entwicklungspsychologie und
Pädagogische Psychologie, Lern- und Verhaltensstörungen,
Sozialpsychologie, Philosophie oder Soziologie, Informations-
und Kommunikationstechnologien im Unterricht
·
die
Schulpraktische Ausbildung, mehrwöchiges Praxissemester
·
den
Vorbereitungsdienst
Je
nach Bundesland sind die Fächer frei kombinierbar oder die
Studierenden müssen Unterrichtsfächer aus bestimmten
Fächergruppen (z. B. naturwissenschaftlicher,
gesellschaftswissenschaftlicher, musisch-künstlerischer Bereich)
wählen oder eines der Fächer muss zum Beispiel Deutsch,
Mathematik oder Englisch sein.
Die
Fächerverbindungen können durch das Studium eines weiteren
Faches, einer sonderpädagogischen oder schulpsychologischen
Qualifikation sowie in der Didaktik des Deutschen als
Zweitsprache erweitert werden. Gegebenenfalls kann eine
sonderpädagogische Fachrichtung ein Unterrichtsfach ersetzen.
Ausbildungsabschlüsse
Zur
Lehramtsausbildung gehören zwei Staatsprüfungen. Die Erste
Staatsprüfung schließt das Hochschulstudium ab, die Zweite
Staatsprüfung den Vorbereitungsdienst. Mit dem Zeugnis über die
erste Staatsprüfung erfüllt man die fachlichen Voraussetzungen
für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.
Die
Prüfungen sind landesrechtlich geregelt.
Die
Regelstudienzeit für ein Lehramtsstudium beträgt gemäß
Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz normalerweise 9
Semester.
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