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Gesetze für Juden in der Zeit des Nationalsozialismus


Im Laufe des Jahres 1942 legte Hitler viele Gesetze für die Juden fest. Das wichtigste Gesetz war wohl das, dass alle Juden ab dem Alter von 6 Jahren einen Judenstern tragen mussten.

Falls Juden ohne den Judenstern gesehen wurden, wurden sie sofort festgenommen.

Auch war es Juden verboten Fahrräder, Straßenbahnen und Autos zu benutzen. 

Das Einkaufen war nur zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr erlaubt, jedoch auch nur in Jüdischen Geschäften.

Es war verboten das Haus zwischen 20 00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens zu verlassen.

Jüdische Kinder mussten auf extra für Juden eingerichtete Schulen gehen. 

Firmen die von Juden geführt wurden, wurden durchsucht, geplündert und verboten. Kein Jude durfte eine Firma leiten!

Eine Ehe zwischen Juden und Christen war nicht erlaubt.

Juden galten als unwürdig und niemand wurde bestraft, falls ein Jude mal „ aus versehen “  getötet wurde, war es egal.

 Der Judenstern, den jeder Jude, ab dem 6. Lebensjahr, tragen musste.

Jude war nicht gleich Jude!

In der Zeit von Hitler wurden die Juden gehasst, dennoch wurden sie noch unterschieden und in Gruppen eingeteilt.

Da gab es die Volljuden die, nach nationalsozialistischer Auffassung, mindestens drei jüdische Großeltern hatten. Dabei galt nach dem Gesetz ein Großelternteil ohne weiteres als volljüdisch, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte.

Jüdische Mischlinge waren alle, die mindestens einen oder zwei volljüdischen Großeltern hatten.

Das Reichsbürgergesetz unterschied zwischen Mischling 1. Grades (Halbjude) und Mischling 2. Grades (Vierteljude). 

Als Halbjude wurde jene Person bezeichnet, unter deren vier Großeltern sich zwei Juden befanden. Nach dem Reichsbürgergesetz galten Mischlinge 1. Grades als Juden, wenn sie bei dem Erlass der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder danach in sie aufgenommen wurden.

Halbjuden wurden auch wie Juden behandelt, wenn sie bei Erlass des Reichsbürgergesetzes mit einem Juden verheiratet waren oder sich danach mit einem Juden verheirateten. Mischlinge 1. Grades wurden auch dann als Juden angesehen, wenn sie einer Ehe entstammten, die nach dem Blutschutzgesetz verboten war und dennoch geschlossen wurde oder wenn sie aus einer außerehelichen Beziehung mit einem Juden hervorgingen.

Vierteljude war derjenige, unter dessen Großeltern sich ein Jude befand.

Des Weiteren wurde bestimmt, dass kein Jude ein Reichsbürger sein konnte. Jüdische Bürger durften kein öffentliches Amt mehr bekleiden, jüdische Beamte mussten spätestens am 31. Dezember 1935 in Ruhestand treten. Das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten stand Juden nicht mehr zu. Zum Reichsbürgergesetz ergingen 13 Durchführungsverordnungen und im Rahmen des Gesetzes zahlreiche Erlasse und Bestimmungen. Bis ins einzelne und in den privaten Bereich wurden die Arbeits- und Lebensbedingungen der jüdischen Bürger eingeschränkt.

Eigentlich aber, kam alles wieder auf das Gleiche heraus. Jeder Jude, egal ob Voll- halb- oder Vierteljude, war ein Störfaktor im Nationalsozialistischen Land, er wurde gehasst und sollte so schnell wie möglich getötet werden.


Ann-Kathrin B. (17 Jahre) - ehem. stellvertretende Chefredakteurin von RAINBOW
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