Religionsfreiheit
Österreich
unterzeichnete sowohl das Grundgesetz der Vereinten Nationen als auch die
Europäische Menschenrechtsvertrag.
„Jeder Mensch hat
Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst
die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die
Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit
anderen, in der Öffentlichkeit oder Privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst
und Vollziehung von Riten bekunden.“
(Art.18 der „Allgemeinen
Erklärung über die Menschenrechte“)
Religionsfreiheit
gehört neben dem Recht auf Leben zum Kernbestand der Menschenrechte.
Wie das Recht
weltweit eingehalten wird:
Die
Religionsfreiheit wird nach einer Studie der US-Regierung in 194 Ländern nicht
voll respektiert. Sie wird jedoch vor allem in China und Saudi Arabien scharf
kritisiert.
Aber auch westliche
Staaten wie Frankreich und Belgien, aber auch Deutschland, bezeichnen bestimmte
Religionen `missbräuchlich` als `Sekten `.
In China nimmt die
Christenverfolgung immer noch zu.
Der Glaube an Jesus
als Sohn Gottes ist im Islam ein Akt der Gotteslästerung, vergleichbar der Sünde
gegen den Heiligen Geist. Besonders verflogt werden Konvertiten vom Islam zum
Christentum. Zu den üblichen Foltermethoden zählen die „falala“ (Schläge auf die
Fußsohlen), Schläge auf den ganzen Körper, Schlafentzug mit
Elektroschockbehandlung, Entzug von Mahlzeiten, Einzelhaft in gänzlicher
Dunkelheit und Zwang von Drogeneinnahme. Der Abfall vom Islam gilt als größtes
Verbrechen.
In Saudi-Arabien
darf außer der islamischen Religion keine andere praktiziert werden.
In Österreich |
In Saudi-Arabien |
…ist
Religionsfreiheit sowohl als Recht des einzelnen, als auch als Recht in
der Gemeinschaft erlaubt |
…ist jede
andere Religion als der Islam verboten |
…wird etwa
der Islam in allen religionsrechtlichen Gesetzen gleichberechtigt mit
dem Christentum behandelt |
…kommen
andere Religionen in religionsrechtlichen Gesetzen gar nicht vor |
…dürfen
selbstverständlich auch Moslems ihre Moscheen errichten und dort zu
ihren Gottesdiensten zusammenkommen. |
…dürfen
überhaupt keine Kirchen gebaut werden und christliche Gottesdienste sind
im ganzen Land (auch in Privathäusern) verboten.
|
…ist der
islamische Religionsunterricht nicht nur erlaubt sondern er wird genauso
wie der christliche Religionsunterricht vom Staat bezahlt |
…darf
überhaupt kein christlicher Religionsunterricht erteilt werden. |
…darf jeder
Moslem religiöse Literatur besitzen und verbreiten und darf auch
religiöse Symbole besitzen und diese in der Öffentlichkeit tragen und
darf überall das vorgeschriebene fünfmalige Gebet verrichten. |
…wird
christliche Literatur beschlagnahmt und vernichtet und christliche
Symbole dürfen nicht besessen und schon gar nicht in der Öffentlichkeit
getragen werden und jedes christliche Gebet in der Öffentlichkeit ist
verboten. |
…dürfen
Moslems auch via Massenmedien ihre Gläubigen ansprechen (ORF) |
…ist das
für Christen völlig undenkbar |
Geschichte
der Religionsfreiheit:
Seit der
Verankerung des Christentums als Staatsreligion im Römischen Reich im Jahre 380
sind Staat und Kirche im Abendland verbunden. Beide sind verantwortlich für die
Erhaltung des Glaubens à
noch kein Raum für Religionsfreiheit.
●
1555 erste Ansätze von Religionsfreiheit im Augsburger Religionsfrieden
●
voller Durchbruch zur Religionsfreiheit
- 1776 Virginia
– Bill of Rights
- 1798
Französische Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte
Heute ist die
Religionsfreiheit Bestandteil aller demokratischen Verfassungen.
Der Staat ist zur
Religionsneutralität verpflichtet, d.h. er muss auch die Religionsfreiheit von
Minderheitsreligionen gewährleisten. Andererseits muss der Staat aber auch die
Bürger vor Religionen schützen, die die Bürger in ihrer persönlichen Freiheit
begrenzen, bzw. in irgendeiner Weise bedrohen.
Michaela L. (A - 15 Jahre) |