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Religionsfreiheit

Österreich unterzeichnete sowohl das Grundgesetz der Vereinten Nationen als auch die Europäische Menschenrechtsvertrag. 

„Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder Privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten bekunden.“

(Art.18 der „Allgemeinen Erklärung über die Menschenrechte“)

Religionsfreiheit gehört neben dem Recht auf Leben zum Kernbestand der Menschenrechte.  

Wie das Recht weltweit eingehalten wird:

Die Religionsfreiheit wird nach einer Studie der US-Regierung in 194 Ländern nicht voll respektiert. Sie wird jedoch vor allem in China und Saudi Arabien scharf kritisiert.

Aber auch westliche Staaten wie Frankreich und Belgien, aber auch Deutschland, bezeichnen  bestimmte Religionen `missbräuchlich` als `Sekten `.

In China nimmt die Christenverfolgung immer noch zu. 

Der Glaube an Jesus als Sohn Gottes ist im Islam ein Akt der Gotteslästerung, vergleichbar der Sünde gegen den Heiligen Geist. Besonders verflogt werden Konvertiten vom Islam zum Christentum. Zu den üblichen Foltermethoden zählen die „falala“ (Schläge auf die Fußsohlen), Schläge auf den ganzen Körper, Schlafentzug mit Elektroschockbehandlung, Entzug von Mahlzeiten, Einzelhaft in gänzlicher Dunkelheit und Zwang von Drogeneinnahme. Der Abfall vom Islam gilt als größtes Verbrechen. 

In Saudi-Arabien darf außer der islamischen Religion keine andere praktiziert werden. 

In Österreich

In Saudi-Arabien

…ist Religionsfreiheit sowohl als Recht des einzelnen, als auch als Recht in der Gemeinschaft erlaubt

…ist jede andere Religion als der Islam verboten

…wird etwa der Islam in allen religionsrechtlichen Gesetzen gleichberechtigt mit dem Christentum behandelt

…kommen andere Religionen in religionsrechtlichen Gesetzen gar nicht vor

…dürfen selbstverständlich auch Moslems ihre Moscheen errichten und dort zu ihren Gottesdiensten zusammenkommen.

…dürfen überhaupt keine Kirchen gebaut werden und christliche Gottesdienste sind im ganzen Land (auch in Privathäusern) verboten.

 

…ist der islamische Religionsunterricht nicht nur erlaubt sondern er wird genauso wie der christliche Religionsunterricht vom Staat bezahlt

…darf überhaupt kein christlicher Religionsunterricht erteilt werden.

…darf jeder Moslem religiöse Literatur besitzen und verbreiten und darf auch religiöse Symbole besitzen und diese in der Öffentlichkeit tragen und darf überall das vorgeschriebene fünfmalige Gebet verrichten.

…wird christliche Literatur beschlagnahmt und vernichtet und christliche Symbole dürfen nicht besessen und schon gar nicht in der Öffentlichkeit getragen werden und jedes christliche Gebet in der Öffentlichkeit ist verboten.

…dürfen Moslems auch via Massenmedien ihre Gläubigen ansprechen (ORF)

…ist das für Christen völlig undenkbar

Geschichte der Religionsfreiheit:

Seit der Verankerung des Christentums als Staatsreligion im Römischen Reich im Jahre  380 sind Staat und Kirche im Abendland verbunden. Beide sind verantwortlich für die Erhaltung des Glaubens à noch kein Raum für Religionsfreiheit. 

● 1555 erste  Ansätze von Religionsfreiheit im Augsburger Religionsfrieden 

● voller Durchbruch zur Religionsfreiheit
   - 1776 Virginia – Bill of Rights
   - 1798  Französische Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte 

Heute ist die Religionsfreiheit Bestandteil aller demokratischen Verfassungen.
Der Staat ist zur Religionsneutralität verpflichtet, d.h. er muss auch die Religionsfreiheit von Minderheitsreligionen gewährleisten. Andererseits muss der Staat aber auch die Bürger vor Religionen schützen, die die Bürger in ihrer persönlichen Freiheit begrenzen, bzw. in irgendeiner Weise bedrohen.

Michaela L. (A - 15 Jahre)